Präambel
Die vendamus® GmbH, Babenhäuser Straße 50, 63762 Großostheim bietet ihren Kund:innen Leistungen aus dem Bereich Vorträge, Präsenz-Workshops, Online- Workshops und Beratung an. Die nachfolgenden AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der vendamus® GmbH, Babenhäuser Straße 50, 63762 Großostheim („vendamus®“) und den Kund:innen in diesen Bereichen. Die einzelnen Leistungen sind in den nachfolgenden Abschnitten dieser AGB genauer bezeichnet und geregelt.
A.) Generelle Regelungen
§ 1 Allgemeines
- Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner:innen werden von vendamus® nicht anerkannt, es sei denn, vendamus® hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn vendamus® in Kenntnis abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners die Leistung vorbehaltlos ausführt. Die Regelungen unter A. gelten für alle Rechtsgeschäfte, die Regelungen B. bis C. für die dort jeweils speziell bezeichneten Gebiete. Im Fall von Widersprüchen gehen die speziellen Regelungen den allgemeinen Regelungen vor.
- Soweit einzelvertragliche Bestimmungen bestehen, die von den Regelungen dieser AGB abweichen, gelten die einzelvertraglichen Bestimmungen.
- Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich bei Vereinbarungen erwähnt werden.
- Es gilt deutsches Recht.
- Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis richtet sich der Gerichtsstand nach dem Sitz der vendamus® GmbH in 63762 Großostheim.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.
B.) Vorträge und Workshops
§ 1 Leistungsgegenstand
- Die vendamus® GmbH bietet Vorträge, Präsenz-Workshops und Online- Workshops an (nachfolgend „Veranstaltungen“).
- Die Leistungen und entsprechenden Vergütungen werden jeweils in einem Angebot beschrieben.
- Die maximale Teilnehmerzahl für Veranstaltungen von vendamus® liegt bei 12 Personen, es sei denn, es wurden andere Vereinbarungen getroffen.
§ 2 Vertragsschluss
Bei den von der vendamus® GmbH veröffentlichten Leistungsbeschreibungen auf der Webseite oder in anderen Veröffentlichungen handelt es sich um unverbindliche Angebote. Auf Anfrage der Kund:innen erstellt vendamus® ein konkretes Angebot, das die Kund:innen innerhalb von 30 Tagen annehmen können. Nach Zustandekommen des Vertrages erhalten die Kund:innen von vendamus® eine Auftragsbestätigung.
§ 3 Konditionen
- Sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, gelten alle Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
- Soweit im Angebot nicht anders vereinbart, werden tatsächlich angefallene Reisekosten und Spesen (z.B. Zugtickets, Hotelkosten etc.) sowie Auslagen und besondere Kosten, die dem Anbieter auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Berechnung erfolgt zum Selbstkostenpreis.
- Die Zahlung erfolgt per Vorkasse. Die Vergütung ist vor Veranstaltungsbeginn auf das in der Anmeldebestätigung angegebene Konto zu überweisen.
- Kund:innen kommen in Verzug, wenn die Vergütung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt gezahlt ist. Mit Eintritt des Zahlungsverzugs ist die Vergütung während des Verzuges in Höhe von 5%-Punkte über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Zudem ist die vendamus® GmbH bei Zahlungsverzug berechtigt, eine Schadenpauschale in Höhe von Euro 40 zzgl. MwSt. unabhängig vom Schadensnachweis geltend zu machen. Die vendamus® GmbH behält sich zusätzlich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
§ 4 Stornierung, Termin- oder Ortswechsel, Nichterscheinen
- Die Buchung durch die Kund:innen ist nach der Buchungsbestätigung durch die vendamus® GmbH verbindlich. Sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen bestehen, ist eine Stornierung bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
- Eine Terminverlegung ist bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
- Nehmen Kund:innen die Veranstaltung nicht wahr, behält sich die vendamus® GmbH vor, die vereinbarte Vergütung voll zu berechnen.
- Kund:innen bleibt das Recht vorbehalten, im Einzelfall nachzuweisen, dass Schäden nicht oder in einem geringeren Maß entstanden sind als in Höhe der genannten Vergütung.
§ 5 Absagen durch die vendamus® GmbH
Die vendamus® GmbH ist berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- eine in der Leistungsbeschreibung angegebene erforderliche Mindestteilnehmerzahl für die Veranstaltung nicht erreicht wird,
- wenn wider Erwarten die technischen und räumlichen Voraussetzungen für eine Durchführung der Veranstaltung nicht zur Verfügung stehen,
- wenn die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist,
- wenn der Referent erkrankt ist und der vendamus® GmbH kein Ersatz zur Verfügung steht.
Die vendamus® GmbH wird die Kund:in unverzüglich über entsprechende Umstände informieren und eine bereits errichtete Vergütung umgehend erstatten.
§ 6 Pflichten der Kund:in
- Die Kund:in verpflichtet sich:
- nachhaltige Störungen der Veranstaltungen der vendamus® GmbH zu unterlassen,
- die Veranstaltungen der vendamus® GmbH nicht für die Anwerbung von anderen Kund:innen oder zum Verkauf von Produkten/ Dienstleistungen zu missbrauchen,
- nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln, die Reaktionsfähigkeit und Körperbefinden beeinträchtigen, an den Veranstaltungen der vendamus® GmbH teilzunehmen,
- bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit einem Arzt abzusprechen, ob eine Teilnahme unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes möglich ist,
- den Anbieter vor der Veranstaltung über etwaige gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Probleme zu informieren,
- die Weisungsbefugnis des Anbieters im Rahmen der Veranstaltung zu akzeptieren.
- Verletzt die Kund:in ihre Pflichten aus 6.1, ist die vendamus® GmbH berechtigt die Kund:in von der Veranstaltung auszuschließen. Die vendamus® GmbH behält sich in diesen Fällen vor, die Veranstaltungsgebühr anteilig bzw. in voller Höhe zu berechnen. Der Kund:in bleibt das Recht vorbehalten, im Einzelfall nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in einem geringeren Maß entstanden ist.
§ 7 Mitwirkungspflichten der Kund:in
- Sofern die vendamus® GmbH und die Kund:in die Erbringung der Leistungen in Form eines Webinars vereinbart haben, schafft die Kund:in auf eigene Kosten die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen. Der Kund:in ist bekannt, dass durch eine Verletzung oder Verzögerung der Mitwirkungsverpflichtungen die Leistungen der vendamus® GmbH im Zweifel nicht vereinbarungsgemäß erbracht werden können. Dies kann insbesondere zu Qualitätseinbußen, zu Verzögerungen oder zu Mehraufwänden führen.
- Sofern Workshops oder Vorträge von der vendamus® GmbH in den Geschäftsräumen der Kund:in durchgeführt werden, stellt die Kund:in der vendamus® GmbH alle zur Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Die Kund:in stellt der vendamus® GmbH geeignete Räume zur Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, die mit Kommunikationsmitteln nach Unternehmensstandard ausgestattet sind und über einen kostenfreien Internetzugang verfügen.
§ 8 Organisatorische Änderungen
Die vendamus® GmbH ist berechtigt Ort und Zeitpunkt der Veranstaltungen zu ändern, wenn dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist. In diesem Fall besteht ein besonderes Rücktrittsrecht der Kund:in.
§ 9 Verschwiegenheitspflicht
Die vendamus® GmbH verpflichtet sich, die während der Veranstaltung von der Kund:in bekannt gewordenen persönlichen Informationen, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 10 Haftung
- Sofern die Ansprüche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Anbieter, einen Vertreter des Anbieters oder einen Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen, sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes haften wir unbeschränkt.
- Sofern der Anbieter oder ein Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters leicht fahrlässig eine Pflicht verletzt, haftet der Anbieter bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
- Sofern der Anbieter oder ein Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters leicht fahrlässig eine Pflicht verletzt haben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
§ 11 Urheberrecht
- Die Veranstaltungsunterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt und werden dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Nutzung überlassen.
- Eine Vervielfältigung, kostenlose oder entgeltliche Weiterhabe der Veranstaltungsunterlagen an Dritte oder anderweitige Nutzung ist nicht gestattet und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters.
C.) Beratungsleistungen
§ 1 Leistungsgegenstand
- Die vendamus® GmbH erbringt für die Kund:in Beratungsleistungen. Die Leistungserbringung erfolgt auf dienstvertraglicher Basis im Sinne des § 611 ff. BGB. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages. Zwischen den Parteien wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Die vendamus® GmbH trägt selbst für die Abgaben der Sozialversicherung und weitere steuerliche Belange Sorge und stellt den Kund:in von eventuellen Verpflichtungen frei.
- Die vendamus® GmbH ist berechtigt, auch für andere Kund:in tätig zu werden.
- Gegenstand und Umfang der Leistung sowie die fällige Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Individualvereinbarung.
- Die Beratungsleistungen der vendamus® GmbH stellen allgemeine Empfehlungen und Einschätzungen dar. In keinem Fall übernimmt die vendamus® GmbH durch die Beratung eine Garantie oder gewährleistet einen bestimmten Erfolg.
- Die vendamus® GmbH kann sich zur Erbringung der geschuldeten Leistungen der Hilfe von Mitarbeitenden, freien Mitarbeitenden bzw. Subunternehmern bedienen.
§ 2 Vertragsschluss
Auf entsprechende Anfrage der Kund:in erstellt die vendamus® GmbH ein konkretes Angebot für die angefragte Leistung, das die Kund:in innerhalb von 30 Tagen annehmen kann.
§ 3 Vertragsdauer und Kündigung
- Die Vertragsdauer ergibt sich aus der jeweiligen Individualvereinbarung.
- Die Kund:in ist berechtigt den Vertrag ordentlich mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende des Monats zu kündigen. In diesem Fall hat die vendamus® GmbH einen Anspruch auf Vergütung, der bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen. Soweit die Parteien einen Festpreis vereinbart haben, werden die bis zum Wirksamwerden der Kündigung von der vendamus® GmbH erbrachten Leistungen nach Aufwand abgerechnet. Die Kund:in verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen mit dem üblichen Zeiteinsatz bis zum Beendigungszeitpunkt abzurufen.
- Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- die Kund:in mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.
- die Kund:in nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
§ 4 Vergütung
- Es gilt die zwischen den Parteien in den Individualvereinbarung geregelte Vergütung. Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Angebote der vendamus® GmbH sind als unverbindliche Kostenangaben anzusehen, soweit dort nicht ausdrücklich Festpreise angeboten werden. Wurde keine Vergütung vereinbart, gelten die üblicherweise von der vendamus® GmbH veranschlagten Stunden-/Tagessätze.
- Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, werden tatsächlich angefallene Reisekosten und Spesen (z.B. Zugtickets, Sprit/Strom, Hotelkosten, Parkhaus, Reisekostenpauschale: Euro 0,80 / Kilometer, etc.) sowie Auslagen und besondere Kosten, die der vendamus® GmbH auf ausdrücklichen Wunsch der Kund:in entstehen, zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Berechnung erfolgt zum Selbstkostenpreis.
- Die Abrechnung bei Vereinbarung eines Festpreises erfolgt nach Beendigung der Leistung. Bei der Vereinbarung einer Vergütung nach Aufwand erfolgt eine monatliche Abrechnung nach tatsächlich geleistetem Aufwand. Der Anbieter kann Rechnungen auch in elektronischer Form per E-Mail bzw. als E-Rechnung versenden. Eine Zahlung hat spätestens 7 Tage nach Zugang der Rechnung auf das in der Rechnung angegebene Konto der vendamus® GmbH zu erfolgen.
- Der Kunde kommt in Verzug, wenn er die Vergütung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zahlt. Mit Eintritt des Zahlungsverzugs ist die Vergütung während des Verzuges in Höhe von 5%-Punkte über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Zudem ist der Anbieter bei Zahlungsverzug berechtigt, eine Schadenpauschale in Höhe von Euro 40 zzgl. MwSt. unabhängig vom Schadensnachweis geltend zu machen. Die vendamus® GmbH behält sich zusätzlich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
- Die vendamus® GmbH ist im Falle eines Verzugs berechtigt, hinsichtlich für die Kund:in aus dem gleichen Vertragsverhältnis zu erbringenden Leistungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
§ 5 Leistungsänderungen
- Will die Kund:in den Leistungsgegenstand wesentlich ändern oder erweitern, so hat die Kund:in den Änderungswunsch gegenüber der vendamus® GmbH zu äußern. Die vendamus® GmbH prüft darauf hin, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich der zeitlichen Einschätzung und inhaltlichen Festlegungen haben wird.
- Nach Prüfung des Änderungswunsches wird die vendamus® GmbH der Kund:in die Auswirkungen des Änderungswunsches auf das Angebot darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
- Die Vertragsparteien werden sich bei einem positiven Ergebnis der Prüfung über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis dokumentieren.
- Kommt eine Einigung nicht zustande, so verbleibt es beim bisherigen Leistungsgegenstand.
- Die Kund:in hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden nach den vereinbarten Sätzen berechnet. Wurde keine entsprechende Vereinbarung getroffen, gelten die üblicherweise von der vendamus® GmbH veranschlagten Sätze.
§ 6 Mitwirkungspflichten der Kund:in
- Die Kund:in verpflichtet sich, die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Dokumentationen und Unterlagen aus seiner Sphäre zur Verfügung zu stellen.
- Die Kund:in hält ihre Mitarbeitenden zur Zusammenarbeit mit den ausführenden Personen der vendamus® GmbH an, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist. Diese Mitwirkungen sind Hauptleistungspflichten der Kund:in.
- Der Kunde stellt in der erforderlichen Anzahl eigene Mitarbeiter zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
- Dem Kunden ist bekannt, dass durch eine Verletzung oder Verzögerung der Mitwirkungsverpflichtungen die Leistungen vom Anbieter im Zweifel nicht vereinbarungsgemäß erbracht werden können. Dies kann insbesondere zu Qualitätseinbußen, zu Verzögerungen oder zu Mehraufwänden führen.
- Sämtliche Mitwirkungshandlungen, zu denen der Kunde verpflichtet ist, nimmt er auf eigene Kosten vor.
- Die vendamus® GmbH ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, falls die Kund:in schwerwiegend oder wiederholt gegen Mitwirkungspflichten verstößt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn vereinbarte Zahlungen nicht oder nicht fristgerecht geleistet, Informationen, Materialien, Mitwirkungshandlungen nicht bereitstellt oder erbracht, die Ansprechpartner der Kund:in über einen längeren Zeitraum nicht erreichbar sind oder das Fortschreiten des Auftrages in irgendeiner anderen Art und Weise behindert werden.
§ 7 Nutzungsrechte
- Die vendamus® GmbH räumt der Kund:in an den individuell hergestellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, diese bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine Übertragung der Rechte an Dritte ist untersagt.
- Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist der Kund:in die Nutzung der erstellten Arbeitsergebnisse nur widerruflich gestattet. Die vendamus® GmbH kann die Nutzung solcher Leistungen, mit deren Vergütung sich die Kund:in in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges untersagen.
§ 8 Termine
- Termine zur Leistungserbringung sind für die vendamus® GmbH nur dann verbindlich, wenn sie der Kund:in ausdrücklich in Textform als verbindlich zugesagt werden.
- Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich der Kund:in (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat die vendamus® GmbH nicht zu vertreten und berechtigen, den Termin für das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Die vendamus® GmbH wird der Kund:in Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt unverzüglich nach Kenntniserlangung in Textform anzeigen.
§ 9 Haftung
- Die vendamus® GmbH haftet für die der Kund:in im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstandenen Schäden, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen und die Kund:in den entstandenen Schaden geltend macht. Der Schaden muss objektiv entstanden, der kausale Zusammenhang zwischen der Leistung der vendamus® GmbH und dem Schadenseintritt durch entsprechendes vorsätzliches bzw. grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen sein
- Soweit die vendamus® GmbH die Arbeitsergebnisse nach Anweisung der Kund:in und/oder auf der Grundlage von der Kund:in gelieferter Inhalte erstellt, übernimmt die vendamus® GmbH keine Haftung dafür, dass die Arbeitsergebnisse rechtskonform sind. Für die von der Kund:in bereitgestellten Inhalte übernimmt die vendamus® GmbH keine Haftung für die Rechtskonformität. Es obliegt der Kund:in, die von der vendamus® GmbH zu erbringenden Leistungen vor deren Veröffentlichung / Anwendung ggf. rechtlich überprüfen zu lassen.
- Die Kund:in ist verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung und Minderung von Schäden zu treffen. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die vendamus® GmbH insbesondere insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es die Kund:in unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
- Die vendamus® GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die erstellten Arbeitserzeugnisse bei allgemeinen Veränderungen der Technik, der gesetzlichen / behördlichen Rahmenbedingungen bzw. anderen, als zum Zeitpunkt der Zusammenarbeit bestehenden Rahmenbedingungen ihre vertraglich vereinbarte Eignung auch unter den veränderten Umständen behalten. Ein Anspruch auf nachträgliche Anpassung besteht nicht.
- Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 10 Geheimhaltung und Datenschutz
- Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Informationen und Kenntniserlangung von Unternehmensinterna dürfen ausschließlich für die Zwecke des jeweiligen Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Erfüllungsgehilfen wie Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, Subunternehmer etc.
- Darüber hinaus vereinbaren die Parteien, Vertraulichkeit über den Inhalt des jeweiligen Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
- Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses und für alle im Namen der vendamus® GmbH eingesetzten Personen hinaus.
- Die vendamus® GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung des Datenschutzes. Der Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen der Zusammenarbeit unterliegt den bei der Kund:in geltenden Regelungen nach Maßgabe der DSGVO und des BDSG.
- Wenn eine Partei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
- Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger Abstimmung in Textform – beispielsweise per E-Mail - zulässig.
- Die vendamus® GmbH darf auch ohne Einwilligung der Kund:in diesen auf der eigenen Website als Referenzkund:in nennen. Die vendamus® GmbH darf ferner mit Einwilligung der Kund:in in Textform die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen.
Stand der AGB: Januar 2025